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Finanzwelt

Nach einer kleinen Anfrage im Bundestag gibt es zum Stichtag 2. Februar 2022 1773 Gesetze mit 50.738 Einzelnormen. Dazu kommen 2.795 Rechtsverordnungen mit weiteren 42.590 Einzelnormen. Zum Vergleich: Zum 1. Januar 2010 gab es 1.668 Gesetze mit 43. 085 Einzelnormen und 2.655 Rechtsverordnungen mit 36. 850 Einzelnormen.

Bei den Gesetzen gibt es damit eine Steigerung von 6,3 %; die Zunahme der Einzelnormen beträgt bereits 17,8 %. Unter Einbeziehung der Rechtnormen beträgt die Steigerung 10,5 % und bei den Einzelnormen (absolute Steigerung 93.328 gegenüber 79.935 = Mehrung 13.393) 16,75 %. Die aktuelle Inflation fällt nicht so hoch aus.

In dieser Aufstellung nicht berücksichtigt sind Erlasse der Verwaltung und Urteile der Finanzrechtsprechung.

Welcher Normalbürger weiß schon, dass Prothesen und Herzschrittmacher mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, dazu passende Ersatzteile und Zubehör dagegen mit dem vollen Satz belegt werden? Welchen Sinn macht es, daß Vogeleier und Eigelb ermäßigt besteuert, „ungenießbare Eier ohne Schale und ungenießbares Eigelb“ dagegen voll besteuert werden? Warum bleibt der Verzehr für den Eingeladenen bei einem Geschäftsessen steuerfrei, während Arbeitnehmer Bewirtungsaufwendungen des Arbeitgebers bei einem Betriebsfest als „geldwerten Vorteil“ streng genommen in ihrer Steuererklärung angeben müssten.

Wenn Sie einen Kaffee ToGo kaufen, beträgt die Umsatzsteuer für einen reinen Kaffee 19%, während für einen Cafe Latte nur 7% Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

Die Regelungswut unseres Staates nimmt aber weiter ständig zu.

Bei der Bewältigung der Regulierungsflut in diesem Dschungel versuche ich; Ihnen beizustehen.

Wirtschaftsprüfung

Die Wirtschaftsprüfung, eine vielfach unbekannte Tätigkeit?!

Quelle: Wikipedia

Unter Wirtschaftsprüfung versteht man die Prüfung der Finanzberichterstattung von Unternehmen nach den jeweils geltenden Rechnungslegungsstandards, insbesondere im Rahmen der für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfung. Unter den Begriff fällt die Prüfung der Buchhaltung und der Bilanzierung. Eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit erfolgt nur insoweit, als dass festgestellt wird, ob eine Unternehmensfortführung wahrscheinlich ist. In der Theorie wird bei einer Wirtschaftsprüfung ein Ist- mit einem Soll-Zustand verglichen und auf der Grundlage der Abweichung ein entsprechendes Prüftestat entweder uneingeschränkt oder eingeschränkt erteilt oder verweigert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Abschlussadressaten (u.a. Investoren, Lieferanten, Kreditgeber, Mitarbeiter) den Informationen des Jahresabschlusses vertrauen können (Informationsfunktion), ein korrekter Gewinnausweis erfolgt (Zahlungsbemessungsfunktion) sowie auch mittelbar die korrekte Steuerlast (Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz). Je nach Rechnungslegungsstandard überwiegen bestimmte Funktionen, was sich durch unterschiedliche Ansatz- und Bewertungskriterien widerspiegelt.

Wirtschaftsprüfung dürfen nur nach der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) zugelassene Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer mit Unterstützung weiterer Mitarbeiter (Assistenten ohne Examen) durchführen.

Quelle IDW

Der Wirtschaftsprüferberuf gehört zu den sogenannten freien Berufen. Als Wirtschaftsprüfer tätig werden darf nur, wer öffentlich bestellt wurde. Dafür ist eine persönliche und fachliche Eignung nachzuweisen, die in einem Zulassungsverfahren und einem anspruchsvollem staatlichen Examen festgestellt wird.

Nur Wirtschaftsprüfer dürfen gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen. Die Fähigkeiten und Kenntnisse für diese Vorbehaltsaufgabe bieten beste Voraussetzungen dafür, auch weitere anspruchsvolle Dienstleistungen anzubieten, seien sie prüferischer oder beratender Art.

Fachkompetenz und Vertrauen

Auftraggeber profitieren regelmäßig von der Vielfalt methodischer und fachlicher Kenntnisse, die Wirtschaftsprüfer aus ihrer Tätigkeit als Abschlussprüfer mitbringen, aus ihren Erfahrungen mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Branchen, der Vertrautheit mit innovativen Technologien sowie nicht zuletzt vom besonderen Vertrauen, das der Abschlussprüfung entgegengebracht wird. Denn die Tätigkeit stützt sich auf streng zu befolgende ethische Normen, zu denen insbesondere Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit gehören.

Breites Leistungsangebot

Zum Leistungsangebot gehören im Wesentlichen folgende Arbeitsgebiete:

Abschlussprüfung

Die berufliche Aufgabe von Wirtschaftsprüfern ist es, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und hierüber Bestätigungsvermerke zu erteilen. 

Gesetzliche und freiwillige Prüfungen 

Eine gesetzliche Prüfungspflicht betrifft Unternehmen unterschiedlichster Rechtsformen, Größe und Branchen, z.B. Banken und Versicherungen. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen umfasst der Tätigkeitsbereich auch die freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen.

Prüfung der Verlässlichkeit von Informationen

Geprüft wird die Verlässlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Informationen, die das Unternehmen in seiner Buchführung, seinem Jahres- oder Konzernabschluss und ggf. dem (Konzern)Lagebericht dokumentiert. Abschlussprüfer bestätigen, dass das Unternehmen die gesetzlichen Bilanzierungsregeln eingehalten hat.

Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht

Die bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse werden in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst und in einem Prüfungsbericht erläutert.

Assurance-Leistungen (andere betriebswirtschaftliche Prüfungen)

Prüfer-Urteil erhöht Vertrauen

Unter Assurance-Leistungen werden Leistungen verstanden, bei denen Wirtschaftsprüfer auf Grundlage eines Soll-Ist-Vergleichs ein Urteil abgeben (bspw. in Form einer Bescheinigung), um das Vertrauen der Nutzer in eine Sachverhaltsinformation eines Unternehmens zu erhöhen.

Prüfung von Finanzinformationen

Assurance-Leistungen können sich – wie die Abschlussprüfung – auf die externe Rechnungslegung des Unternehmens beziehen (z.B. prüferische Durchsicht bzw. Review von Quartals- oder Halbjahresabschlüssen). Im Unterschied zur Abschlussprüfung wird das Urteil mit einem anderen Sicherheitsgrad getroffen. Assurance-Leistungen können aber auch zu Finanzinformationen außerhalb der periodischen Rechnungslegung (z.B. im Zusammenhang mit Börsentransaktionen) erfolgen.

Weitere Prüfungen z.B. von Systemen

Sie können sich sogar auf andere Gegenstände als Finanzinformationen beziehen, etwa die Prüfung von sog. Compliance Management-Systemen (CMS), die Beurteilung des internen Kontrollsystems oder die Prüfung von Software hinsichtlich der Einhaltung bestimmter funktionaler und technischer Anforderungen.

Know-How in Prüfung und Rechnungslegung ist gefragt

Gemeinsam ist diesen Leistungen, dass sie in aller Regel Know-how und Kompetenz in Gestalt fundierter Rechnungslegungsexpertise oder Kenntnissen über die prüferische Methodologie und den Einsatz prüferischer Werkzeuge erfordern.

Beratung

Methodenkompetenz und Branchenkenntnis

Aufgrund ihrer Methodenkompetenz, ihrer breitgefächerten Ausbildung sowie ihrer langjährigen Kenntnis des Unternehmens bzw. der Branche sind Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer bestens geeignet, Unternehmen bei der Lösung von betriebswirtschaftlichen Fragen strategischer und operativer Art zu beraten.

Lösung von betriebswirtschaftlichen Fragen

Wichtige Kategorien von Beratungsleistungen sind beispielsweise

●       Transaktionsberatung,

●       Unternehmensbewertung,

●       Restrukturierungs- und Sanierungsberatung,

 ●      Forensic/Fraud-Untersuchungen sowie

●       IT-Beratung

Unternehmenstransaktionen

Unternehmens- bzw. Beteiligungskäufe, Fusionen oder Börsengänge bieten in der Regel Anlass für Beratungsleistungen. Der Wirtschaftsprüfer kann von der Vorbereitung über die Umsetzung bis zur Nachbereitung einzelne oder alle Prozessschritte begleiten. Daneben gibt es diverse weitere Anlässe für die Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensteilen, bspw. bei Vermögens- bzw. Erbauseinandersetzungen.

Krisenerkennung

Wenn Krisen nicht erkannt werden, kann das für ein Unternehmen lebensbedrohend sein. Transparenz ist für Management und Kapitalgeber wichtig, um eine fundierte Risikoabschätzung vornehmen und eine Entscheidung über weitere Maßnahmen treffen zu können. Zudem birgt das Nichterkennen von Insolvenzeröffnungsgründen für die gesetzlichen Vertreter empfindliche haftungs- und strafrechtliche Risiken. Auch hier ist die Kompetenz des Wirtschaftsprüfers gefragt.

Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität

Wirtschaftsprüfer können dabei helfen, Wirtschaftskriminalität in Form von Betrug, Geldwäsche, Korruption, Unterschlagung oder andere Formen von Vermögensschädigungen aufzudecken. Bei entsprechenden Verdachtsfällen können sie Unterschlagungsprüfungen mit forensischen Methoden durchführen. Ebenfalls können sie Empfehlungen zum Schutz vor Wirtschaftskriminalität entwickeln.

IT-Beratung

Verlässliche Daten sind wichtige Grundlagen für unternehmerische Entscheidungen. Die von Wirtschaftsprüfern angebotenen Dienstleistungen haben oft IT-gestützte Geschäftsprozesse, IT-Systeme oder Datenmodelle zum Gegenstand. Typische Fragen der Beratung betreffen die IT-Sicherheit, den Datenschutz, die IT-Abhängigkeit und -Verfügbarkeit (Business Continuity Management) oder die Prozesseffizienz.

Steuerberatung

Wirtschaftsprüfer dürfen ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten beraten und vertreten (§ 2 Abs. 2 WPO). In der Praxis gehört die Steuerberatung zu den Kernbereichen der Tätigkeit.

Steuerberatung bei Unternehmenstransaktionen

Steuergestalterische Aspekte sind bei fast allen unternehmerischen Entscheidungen zu beachten, häufig bestimmen sie deren Vorteilhaftigkeit. Die komplexe Steuergesetzgebung bedingt ein umfassendes Wissen sowie rechtliche und betriebswirtschaftliche Expertise. Dies gilt bspw. bei Unternehmensgründungen, Unternehmenserwerben, Nachfolgeregelungen und zahlreichen weiteren Investitionsentscheidungen.

Laufende Steuerberatung

Daneben gehört die laufende Steuerberatung inkl. Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen zu den Standardleistungen.

(Outsourcing-)Dienstleistungen für Unternehmen

Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen lagern häufig bestimmte Unternehmenstätigkeiten aus.

Abschlusserstellung

So wird möglicherweise für die Erstellung des Jahresabschlusses ein Wirtschaftsprüfer beauftragt. 

Weitere Funktionen des Unternehmens

Darüber hinaus gibt es ein breites Spektrum unterschiedlicher Funktionen, in denen Wirtschaftsprüfer unterstützend tätig werden können: etwa beim Berichtswesen, im Zahlungsverkehr, bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung, bei der internen Revision oder durch die (zeitweise) Übernahme von Managementaufgaben.

Datenschutz

Da die Bedeutung des Datenschutzes kontinuierlich steigt und damit auch die Pflichten der Unternehmen, wird Wirtschaftsprüfern vermehrt die Funktion des Datenschutzbeauftragten übertragen.

Weitere Tätigkeiten

Branchen-Schwerpunkt

Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer verfügen aufgrund ihrer prüferischen und beratenden Tätigkeiten über fundierte Kenntnisse in einzelnen Branchen. Branchenschwerpunkte sind beispielsweise:

●       Transport- und Automobilindustrie

●       Chemie- und Pharmaindustrie

●       Handel und Konsumgüter

●       Financial Services (Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister)

●       Energiesektor

●       Öffentlicher Sektor

●       Stiftungen

●       Krankenhäuser

●       Immobilien

Gutachtertätigkeit

Die Berufsangehörigen treten auch als Sachverständige in Fragen der wirtschaftlichen Betriebsführung auf. Gerichte ziehen vielfach Wirtschaftsprüfer als Gutachter hinzu, z.B. bei Auseinandersetzungen über die Festlegung angemessener Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter. Dieses Erfahrungspotential veranlasst auch Unternehmen, Anteilseigner und Privatpersonen, Wirtschaftsprüfer mit betriebswirtschaftlichen Gutachten aller Art zu beauftragen.

Treuhandaufgaben

Die strengen Berufsregeln gewährleisten, dass Wirtschaftsprüfer die ihnen anvertrauten Vermögens- und Rechtsinteressen uneigennützig wahrnehmen.

Zu den treuhänderischen Tätigkeiten, die Wirtschaftsprüfer wahrnehmen, gehören: 

Insolvenzverwaltung

Liquidation

Nachlassverwaltung

Testamentsvollstreckung

Vereinbarkeit mit dem Ansehen des Berufs

Zu den Besonderheiten des Wirtschaftsprüferberufs gehört, dass grundsätzlich nur solche Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen, die mit dem Beruf und dessen Ansehen vereinbar sind. Zurückzuführen ist dies nicht zuletzt auf das besondere öffentliche Vertrauen, das dem Abschlussprüfer entgegengebracht wird.

Wirtschaftsprüfung, Treuhand – und Prüfungswesen

Nach den handelsrechtlichen Bestimmungen müssen mittelgroße Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften ihren Jahresabschluss prüfen lassen. Daneben können Sie aber auch den Jahresabschluss ihres Unternehmens freiwillig prüfen lassen.

Dies birgt viele Vorteile. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein belegter Jahresabschluss sehr hilfreich sein.

Als bestellter Wirtschaftsprüfer bin ich im Berufsregister bei der Wirtschaftsprüferkammer als Abschlussprüfer zugelassen. Mein Fachwissen wird durch stetige Fortbildungsmaßnahmen, die weit über den berufsrechtlichen Vorgaben liegen, ständig erweitert.

Den Mittelpunkt meiner Prüfungstätigkeit bildet nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses. Daneben profitieren Sie noch von meinen Erfahrungen aus meiner langjährigen Berufstätigkeit.

Mein Angebot im Bereich des Prüfungswesen erstreckt sich auf

  • die gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen (HGB) für Unternehmen aller Rechtsformen einschließlich der Prüfung von Konzernschlüssen nach dem HGB,
  • die Prüfung von Stiftungen,
  • die Prüfung von Maklern und Bauträgern,
  • die Prüfungen anlässlich Umgründungen.

Weitere Tätigkeiten, die auch teilweise sog. Vorbehaltsaufgaben eines Wirtschaftsprüfers darstellen ist die Durchführung von

  • Unternehmensbewertungen,
  • Gründungsprüfungen und
  • Sondergutachten.

Steuerberatung

Steuerberatung

Das deutsche Steuerrecht wird immer mehr komplexer; die Steuersätze und der Steuervollzug werden stetig verschärft. Bei einem Blick in laufende Gesetzgebungsvorhaben drängt sich der Eindruck auf, dass hier die linke Hand nicht weiß, was die rechte Hand tut.

Gemeinsam können Sie mit mir versuchen, die daraus für Sie entstehenden Probleme zu lösen. Professionell und verlässlich unterstütze ich Sie dabei als Ihr Partner. Sie werden individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten beraten. Auf Wunsch übernehme ich bei den Finanzbehörden Ihre Vertretung.

Auch die laufend zu führende Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses kann auf meine Kanzlei ausgelagert werden.

Im Rahmen des Mandats informiere ich Sie regelmäßig über Ihre steuerliche Situation, die durch Planungsrechnungen ergänzt wird. So ist es für Sie möglich, rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um ein insgesamt zufriedenstellendes Gesamtergebnis zu erzielen.

Im Rahmen der laufenden Steuerberatung biete ich folgende Leistungen an:

  • Steuerplanung zur Optimierung der Steuerbelastung
  • Erledigung des betrieblichen Rechnungswesens (laufende Anlage-, Finanz- und Lohnbuchhaltung)
  • Erstellung von Gewinnermittlungen wie Bilanz bzw. Einnahmen/Überschuss-Rechnung
  • Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, juristische Personen und Privatpersonen
  • Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Abgabefristen oder Herabsetzung von Steuer-Vorauszahlungen
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden: laufend und in Sonderfragen
  • Vertretung vor der Finanzbehörde und in Rechtsbehelfsverfahren bis hin zum Klageverfahren
  • Laufende Information über für Sie relevante Neuerungen im Steuerrecht

Die ergänzenden Beratungsinhalte bestehen in der

  • Unterstützung bei der privaten Finanz- und Vermögensplanung,
  • umfassenden Betriebs- und Wirtschaftsberatung,
  • Planung von Liquidationen, Neu- und Umgründungen,
  • Beratung bei Erbschafts- und Unternehmensnachfolgefragen,
  • Ermittlung von Unternehmenswerten für steuerliche Zwecke,
  • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen,
  • Steuerplanung und Strategieentwicklung,
  • Beratung und Schulung Ihres Buchhaltungspersonals,
  • Sanierungsberatung,
  • Begleitung bei Bankgesprächen,
  • Abwicklung von Betriebsprüfungen,
  • Beratung in Zusammenhang mit EDV-gestütztem Rechnungswesen,
  • steuergutachtliche Tätigkeit.

Gründungsberatung

Sie haben Ihr Ziel genau vor Augen und benötigen einen qualifizierten Ansprechpartner? Auf Ihrem Weg dorthin stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Eine Unternehmensgründung ist kein einfaches Unterfangen, das ist klar. Viele Gefahren lauern und immer wieder tauchen kleinere und größere Probleme auf. Um das alles zu meistern, benötigt man viel Erfahrung und Expertenwissen. Genau damit unterstütze ich Sie. Egal welche Größe Ihr Unternehmen hat und in welcher Etappe der Gründung Sie sich gerade befinden – ich biete Ihnen individuelle Lösungen speziell für Ihre Selbstständigkeit.

Auch hier gilt: Planung ist das A und O! Beispielsweise muss die Wahl der Rechtsform des Unternehmens gut überlegt sein. Denn, diese zieht neben wirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Fragen stehts steuerliche, sozialversicherungs- sowie gewerberechtliche Folgen nach sich. Eine kompetente Gründungsplanung umfasst jedoch vielmehr und bezieht dabei alle Unternehmensbereiche mit ein

Mein Leistungsangebot umfasst

  • das Verfassen von Businessplänen,
  • die Unterstützung bei Finanzierungsfragen und Gesprächen mit Ihrer Bank,
  • die Beratung betreffend Gründungsförderungen,
  • die Erarbeitung gemeinsam mit Ihnen zu einer Finanzplanung für die ersten Jahre,
  • die Beratung bei der Wahl der Rechtsform,
  • die Aufstellung von Zeit- und Rentabilitätsplänen unter Abbildung der Kosten- und Ertragsentwicklung und Berechnung des voraussichtlichen Break Even Punktes (Gewinnschwelle),
  • die Prüfung der Geschäftsidee auf ihre Umsetzbarkeit und
  • die gemeinsame Ausarbeitung eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes.

Über uns

ÜBER MICH

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung zum Bilanzbuchhalter im Jahr 1977 habe ich im Februar 1979 die Prüfung zum Steuerbevollmächtigten und im März 1981 die Vollprüfung zum Steuerberater bestanden.

Im Jahr 1988 wurde ich zum vereidigten Buchprüfer bestellt. Nach erfolgreichem Abschluss des Wirtschaftsprüferexamens im Oktober 1992 wurde ich am 25. Februar 1993 durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft zum Wirtschaftsprüfer bestellt.
Nach Beendigung einer langjährigen Angestelltentätigkeit bei einer überregional tätigen
Wirtschaftsprüfer-Sozietät in München habe ich im Jahr 1993 eine eigene Kanzlei gegründet.

Meine Kenntnisse konnte ich noch im Rahmen einer freiberuflichen Mitarbeit bei einer
internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei Abschlussprüfungen von internationalen Baukonzernen erweitern.

Mein berufliches Spektrum ist die steuerliche Beratung und Prüfung von kleinen und
mittelständischen Unternehmen, im gemeinnützigen Bereich von Stiftungen und Vereinen sowie von Privatpersonen.

Neben der Mitgliedschaft in berufsständischen Vereinen (wp.net) , beruflich kooperiere ich langjährig mit den WP-Kanzleien Sanktjohanser und Dietenberger sowie mit der Steuerkanzlei von Herrn Dr. Franz-Joachim Sessig.