Wirtschaftsprüfung, Treuhand – und Prüfungswesen

Nach den handelsrechtlichen Bestimmungen müssen mittelgroße Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften ihren Jahresabschluss prüfen lassen. Daneben können Sie aber auch den Jahresabschluss ihres Unternehmens freiwillig prüfen lassen.

Dies birgt viele Vorteile. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein belegter Jahresabschluss sehr hilfreich sein. 

Als bestellter Wirtschaftsprüfer bin ich im Berufsregister bei der Wirtschaftsprüferkammer als Abschlussprüfer zugelassen. Mein Fachwissen wird durch stetige Fortbildungsmaßnahmen, die weit über den berufsrechtlichen Vorgaben liegen, ständig erweitert.

Den Mittelpunkt meiner Prüfungstätigkeit bildet nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses. Daneben profitieren Sie noch von meinen Erfahrungen aus meiner langjährigen Berufstätigkeit. 

Mein Angebot im Bereich des Prüfungswesen erstreckt sich auf

  • die gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen (HGB) für Unternehmen aller Rechtsformen einschließlich der Prüfung von Konzernschlüssen nach dem HGB,
  • die Prüfung von Stiftungen,
  • die Prüfung von Maklern und Bauträgern,
  • die Prüfungen anlässlich Umgründungen.

Weitere Tätigkeiten, die auch teilweise sog. Vorbehaltsaufgaben eines Wirtschaftsprüfers darstellen ist die Durchführung von

  • Unternehmensbewertungen,
  • Gründungsprüfungen und
  • Sondergutachten.